Alternative Streitbeilegung leichter als gedacht
Der schnelle Blick in die „Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“ zeigt komplexe Verfahren, Mustervereinbarungen und Musterverträge, die am besten bereits mit den Bauverträgen vereinbart werden sollten. Die fünf Hauptverfahren – …