Alternative Streitbeilegung leichter als gedacht

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Der schnelle Blick in die „Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“ zeigt komplexe Verfahren, Mustervereinbarungen und Musterverträge, die am besten bereits mit den Bauverträgen vereinbart werden sollten. Die fünf Hauptverfahren – Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten und Schiedsgericht – sind ziemliche Schwergewichte, die eine Einstiegshürde gerade bei kleineren Projekten oder Streitigkeiten darstellen können.

Dabei beschränkt sich das Feld der Möglichkeiten gar nicht auf diese „big five“, es gibt auch niederschwellige „Einstiegsangebote“, die näher zu betrachten sich lohnt. Gemäß nachstehender Struktur (nach Ludolph/Oelsner in: 3. Kongress der DGA-Bau, März 2017) untergliedern sich die Verfahren zunächst in solche, die die Parteien ohne fremde Hilfe anwenden können und solche, bei denen sie sich von einem unabhängigen Streitbeileger unterstützen lassen. Letztere untergliedern sich weiter in „unverbindliche“ Verfahren, in denen sich die Parteien gewisser Maßen eine dritte Meinung einholen und solche, aus denen sich bereits rechtliche Ansprüche ableiten lassen.

Typologisierung der Verfahren der alternativen Streitbeilegung

Die „Frühe neutrale Beurteilung“ ist ein sehr guter und pragmatischer Mittelweg, um fachliche Meinungsverschiedenheiten schnell und sachgerecht zu klären, ohne dabei Kooperation und Miteinander aufs Spiel zu setzen. Statt erst ein Gericht nach Jahren des Streits einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen berufen zu lassen, auf dessen Beurteilung es sich dann stützt, läßt sich dieser Schritt vorziehen, was Zeit und Geld spart. Da die Beurteilung nicht bindend ist, gehen die Parteien – mit Ausnahme des Sachverständigen-Honorars – auch kein Risiko ein. Wegen der fehlenden Bindungswirkung ist der Umgang der unterlegenen Partei mit dem Ergebnis schließlich ein guter Indikator für Kultur, Klima und Professionalität im Projekt.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind auf ihrem jeweiligen Bestellungsgebiet anerkannte “Fachleute mit herausragender Qualifikation” (Informationsbrochure des Institut für Sachverständigenwesen e. V.), auffindbar über das Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern.