Wer einmal einen Rechtsanwalt um schnellen Rat gefragt hat, kennt diese Antwort. Als Gerichts-Sachverständiger möchte ich diese Antwort sogar erweitern: Es kommt auf alles an, auch auf Projekt-Details! Immer wieder stelle ich nämlich bei meinen Gerichtsaufträgen unschlüssige, unvollständige, widersprüchliche oder gar unzutreffende Parteivorträge und Behauptungen fest, die weder ein Anwalt, noch ein Gericht ohne weiteres hätte erkennen können.

Der vom Mandanten ehrlich, korrekt und vollständig vorzutragende Sachverhalt bildet das Fundament einer interessengerechten rechtlichen Auseinandersetzung. Hat dieses Fundament Fehlstellen, können Argumentationen und Ansprüche wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Mancher Rechtsstreit nimmt dann unerwartete Wendungen die hätten vermieden werden können, wenn die Schwachstellen nur früher aufgefallen wären.

Durch Interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ingenieuren und Juristen kann ein Großteil solcher Überraschungen von vorneherein vermieden werden. Der Ingenieur stabilisiert dabei das inhaltliche Fundament des Mandanten, damit der Jurist sicher darauf aufbauen kann. Je belastbarer der Parteivortrag ist, umso geringer werden Angriffspunkte und damit verbundene Prozessrisiken.

Deshalb entsteht hier in Kürze ein Angebot für Anwälte und ihre Mandanten zur praktischen Ausgestaltung von Interprofessioneller Zusammenarbeit in Bausachen. Sie entlastet den Juristen bei der Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und verbessert die rechtliche Bewertbarkeit des Falls im Hinblick auf Chancen und Risiken. Besten Falls ergeben sich daraus sogar neue Anhaltspunkte für bessere Alternativen zu einer langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung.