HOAI 2021 – bewährt und fair

Nachdem der EuGH die Mindestsätze der HOAI Mitte 2019 für EU-rechtswidrig erklärt hat, ist die „neue“ HOAI 2021 zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung zur Vorversion besteht darin, dass die Honorarordnung nur noch Empfehlungs­charakter hat: Auf ihrer Grundlage können Honorare auch weiterhin angeboten und vereinbart werden, müssen es aber nicht mehr. Dies eröffnet den Raum für verstärkten Preiswettbewerb von Architekten und Ingenieuren.

Was ebenfalls bleibt ist, dass die kreativen, geistig-schöpferischen Leistungen dieser freien Berufe, ihre Erfahrung und damit einher­gehend die Qualität ihrer Arbeit nur schwer vergleichbar, und noch weniger preislich greifbar sind. Honorare, die der Bieter im Wettbewerb nicht fordert, verwirklichen sich später meist auch nicht als Leistung.

Architekten- und Ingenieurleistungen sind sozusagen die „Stein werdende Software“, die weit über die Planungs- und Bauphase hinauswirkt. Je besser diese Software, umso besser, wirtschaftlicher, nachhaltiger und flexibler kann die “Hardware” über ihre jahrzehntelange Nutzungsphase betrieben, und mit “Updates” aktuell gehalten werden. Wer hier spart, spart am falschen Ende.

Womit wir wieder bei der Frage nach einer angemessenen Vergütung wären: Aufbauend auf einer langen Historie bietet die HOAI 2021 immer noch erprobte Antworten, weil sie Leistungen und Honorare ganzheitlich betrachtet, Auftraggeber und Auftragnehmer vor Übervorteilung schützt und einen stabilen, bewährten und durch Rechtsprechung untermauerten Handlungsrahmen definiert.

So gesehen ist die HOAI 2021 vielleicht auch so etwas wie das “Tierwohl-Label” der Bauwirtschaft, von dem Planer genauso profitieren wie zufriedene Bauherren. Man muss ja nicht jede Fehlentwicklung mitmachen …