Streit vermeiden durch “Frühe Neutrale Beurteilung”

2016-09-24-flyer“Vielleicht hätte man gleich jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt” lautete einstmals der Werbeslogan für die Gelben Seiten.

Diese Aussage trifft in besonderer Weise auf Bau-Streitigkeiten zu, wie ich sie immer wieder in meiner gerichtlichen Tätigkeit erlebe. Deshalb setze ich mich für die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ein, sei es als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für außergerichtliche Streitbeilegung (DGA-Bau), oder mittels eines “Erklär-Flyers” zur “Frühen Neutralen Beurteilung”, die ich als Sachverständiger anbiete.

Aufgrund der Faltung ist der Flyer sowohl in einer Druckfassung, als auch in einer Bildschirm-Fassung erhältlich.

Praxis-Beispiel aus dem Flyer:

Zwei Parteien streiten über die Anzahl verbauter Dachflächenfenster, wobei ein Fenster strittig ist. Der Fall landet vor Gericht. Nach dreijähriger Verfahrensdauer trifft das Gericht den Beweisbeschluß, daß die korrekte Anzahl der Dachflächenfenster durch einen Sachverständigen zu ermitteln ist. Der von ihm anberaumte Ortstermin ergibt, daß es sich bei dem strittigen Fenster nicht um ein Dachflächenfenster, sondern um ein Giebelfenster handelt.

 Dies hätte wesentlich einfacher vor Anrufung des Gerichts geklärt werden können. Denn ist der Fall erst einmal vor Gericht, sind Informationsgewinnung und Informationsaustausch stark eingeschränkt. Zum einen hat alles schriftlich zu erfolgen, was die Angelegenheit zeitlich in die Länge zieht. Zum anderen bestimmen alleine die Parteien, welche Informationen sie zur Akte reichen wollen. Werden dabei lösungsentscheidende Sachverhalte übersehen, entwickelt sich der Rechtsstreit in eine falsche Richtung.