Außergerichtliche Streitbeilegung in der Praxis

Ich freue mich, dass mir die DGA-Bau die Gelegenheit geboten hat, meine Einschätzung zum Stand der außergerichtlichen Streitbeilegung im Bauprojektmanagement zu äußern:

Ich habe den Eindruck, dass die außergerichtliche Streitbeilegung im Alltag noch nicht richtig angekommen ist. Ich glaube, dass Bauherren aus dem Führungsanspruch des Auftraggebers heraus dazu neigen, die fach­lichen Herausforderungen zu unterschätzen. Oft genug sind Bauherrn ihnen später auch tatsächlich nicht gewachsen und müssen dann etwa durch Streitigkeiten sehr viel Lehrgeld bezahlen. Hätten sie doch vorher einmal jemanden gefragt, der sich mit so etwas auskennt!

Aus meiner Sicht kommt es deshalb sehr darauf an, Bauherrn für die Besonderheiten und Risiken des Bauens zu sensibilisieren. Das Bewusstsein der eigenen Grenzen („known unknown“) ist der Schlüssel dazu, sich helfen zu lassen – auch und gerade, wenn sich Konflikte am Horizont andeuten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind ein wichtiges gerichtliches Beweismittel, auf das sich Richter regelmäßig bei ihrer Urteilsfindung stützen. Eine „frühe neutrale Beurteilung“ durch eben diese Sachverständigen kann daher ein sehr stabiles inhaltliches Fundament für eine außergerichtliche Streitbeilegung bilden.

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