Die Rolle des Architekten im Konfliktfall

Der Architekt lt. BauUnwesen von Jürgen Lauber
Der Architekt nach www.bauwesen.co von Jürgen Lauber

Der Architekt ist die Schlüsselfigur des Bauherren im Projekt. Dennoch kann er Konflikte kaum objektiv lösen. Dagegen spricht nicht nur, dass er Parteivertreter der Bauherrenseite ist, sondern auch seine besondere fachliche und vertragliche Rolle:

Fachlich plant der Architekt das Projekt, bereitet die Bauverträge vor und leitet die vom Bauherrn beauftragten Bauarbeiten. Er ist damit das professionelle Gesicht des Bauherren im Projekt, der selbst meist Bau-Laie ist. Rechtlich gesehen ist er deshalb Erfüllungsgehilfe des Bauherrn, was bedeutet, dass sich der Bauherr Fehler seines Architekten zurechnen lassen muss.

Vertraglich gesehen reiht sich der Architekt dagegen in die Reihe der übrigen Projektbeteiligten ein. Der Architektenvertrag ist ebenso ein Werkvertrag wie der Bauvertrag. Insoweit ist der Architekt gegenüber der Baufirma vertraglich nicht privilegiert.

Mit seiner Kompetenz könnte der Architekt die meisten Konflikte objektiv lösen. Dem steht aber seine vertragliche Bindung dann entgegen, wenn der Konflikt im weitesten Sinne auf einen Fehler des Architekten zurückzuführen ist. Die Folgen wären dann zwar dem Bauherrn zuzurechnen, der dann aber den Architekten in Anspruch nehmen kann. Damit hindern Haftungsaspekte den Architekten daran, den Bauherrn in Konfliktsituationen objektiv zu beraten.

Auch in der Bauphase kann dem Architekten nicht an Konflikten mit den Baufirmen gelegen sein. Je besser dort die Zusammenarbeit läuft, umso weniger Aufwand hat er bei der Bauleitung. Das ist vor allem in solchen Situationen von Bedeutung, in denen der Architekt auf die Flexibilität und Zuverlässigkeit der Baufirma angewiesen ist.

Der Architekt sitzt deshalb aufgrund seiner Rolle zwischen allen Stühlen, und kann nur sehr eingeschränkt zur Konfliktlösung beitragen.