Faire (Markt-)Preise für Nachträge
Werden Bauleistungen über Ausschreibungen vergeben, ist der Vertragspreis unter Wettbewerbsbedingungen zustande gekommen. Diese gute Gewißheit endet spätestens beim ersten Nachtragsangebot, für das der Auftragnehmer eben nicht mehr an Wettbewerbsbedingungen gebunden ist: Wenn die hinzukommende Leistung etwa umgehend im Zuge der laufenden Arbeiten erbracht werden soll und keine Zeit für die Einholung von Alternativangeboten ist, oder wenn die Ausführung so eng in den Haupt-Produktionsprozess eingebunden ist, dass sie ohnehin nicht wirtschaftlich von einem Dritten erbracht werden kann, gibt es nur noch wenig Anreize für den Auftragnehmer, echte (faire) Marktpreise anzubieten. Bei Nachträgen endet der Wettbewerb, weshalb sie auch so unbeliebt sind.