Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten und Schiedsgericht sind die fünf Hauptverfahren in der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie alle sind ziemliche Schwergewichte, was – insbesondere bei laufenden oder kleineren Projekten – eine Einstiegshürde in solche Verfahren darstellen kann. Dabei beschränkt sich das Feld der Möglichkeiten gar nicht auf diese „big five“.

Mit der “Frühen Neutralen Beurteilung” (FNB) gibt es ein “niederschwelliges Einstiegsangebot”, das näher zu betrachten sich lohnt. Als von der DGA-Bau anerkannter und gelisteter Streitlöser habe ich mich auf dieses Verfahren spezialisiert: Hier wird gewissermaßen die Sachverständigenmeinung, derer sich ein Richter meist Jahre später im Klageverfahren zur Urteilsfindung bedienen würde, quasi auf den Streit-Zeitpunkt vorgezogen. Bedienen sich die Streitparteien dabei, wie die Gerichte auch, öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv) Sachverständiger, gibt deren Bewertung eine deutliche Indikation darauf, wie die Streitigkeit vor Gericht ausgehen dürfte.

Nachstehende Abbildung stellt die FNB im Gesamtzusammenhang aller Streitbeilegungsverfahren dar.

Wenzel, nach Ludolph/Oelsner in: 3. Kongress der DGA-Bau, März 2017

Als öbuv. Sachverständiger für Bauprojektmanagement decke ich eine große Bandbreite an typischen organisatorischen, technischen und prozessualen Aspekten ab, die in Bauprojekten zu Meinungsverschiedenheiten führen können. In solchen Fällen unterstütze ich Ihr Projekt gerne durch eine qualifizierte und neutrale Beurteilung.

Ergänzende Informationen habe ich in einer Brochure zusammengestellt, darüber hinaus enthält mein Blog aktuelle Beiträge zur Außergerichtlichen Streitbeilegung. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gerne telefonisch unter 0170 6209893. Ich freue mich auf Ihren Anruf!