Die VOB/B lebt!

Wie der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) in seiner Pressemitteilung vom 18.07.2018 mitteilt, bleibt die VOB/B trotz neuem Bauvertragsrecht in ihrer aktuellen 2016er Ausgabe zunächst unverändert.  Der zuständige Ausschuß möchte die Entwicklung der Rechtsprechung beobachten, bevor über Anpassungsbedarfe nachgedacht werden kann.

Zuvor hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in seinem Erlaß vom 18.05.2017 bereits klargestellt, daß im Bundeshochbau die VOB/B auch weiterhin als vertragliche Grundlage zu vereinbaren ist. Dies allerdings insgesamt und ohne inhaltliche Änderungen, weshalb das Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes inzwischen entsprechend angepaßt wurde.

Damit werden die rechtlichen Unsicherheiten, die bislang vom neuen Bauvertragsrecht ausgegangen sind,  wieder beherrschbar.